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BGH, 15.05.1957 - 2 StR 202/57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
Auszug aus BGH, 15.05.1957 - 2 StR 202/57
Die Verfahrensrüge geht dahin, "das Gericht habe den zusätzlichen Beweisantrag der Verteidigung im Termin nicht berücksichtigt", Damit ist die Rüge nicht in der gesetzlich gebotenen Weise erhoben und näher ausgeführt, so daß sie als unzulässig erfolglos bleiben muß (vgl BGHSt 3, 213).Der hiernach unzureichende und deshalb unklare Sachverhalt stellt mit diesen Mängeln einen sachlichrechtlichen Fehler dar, weil demzufolge dem Revisionsgericht nicht die Prüfung möglich ist, ob das Gesetz richtig angewandt wurde (vgl OGHSt 1 S 117, 146; BGHSt 3, 213).
- BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
Auszug aus BGH, 15.05.1957 - 2 StR 202/57
Nach der Rechtsprechung ist es aber fehlerhaft, allein aus der Art des Handelns des Angeklagten, bei dem ein größerer Alkoholgenuß feststeht, oder aus der Schärfe seiner Erinnerung unmittelbar zu folgern, daß sein Einsichts- und vor allem sein Hemmungsvermögen nicht erheblich vermindert gewesen sei (vgl BGHSt 1, 384;… BGH in MDR 1953, 596 und GA 1955, 269 ff).